Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.
Die Leasingrate wird netto und brutto ausgewiesen. Sollte Ihr Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird in der Regel die Netto-Leasingrate in mit Ihrem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Es reduziert sich also Ihr zu versteuerndes Bruttomonatsgehalt. Dementsprechend mindern sich somit Ihre Steuern.
Ist Ihr Arbeitergeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttomonatsgehalt abzogen.
Solange eine kollektivvertragliche Überbezahlung gegeben ist, sind Sie berechtigt, ein Dienstrad zu leasen. Sollten Sie genau nach kollektiv oder darunter verdienen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstfahrrades.
Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Hieraus ergibt sich dann für Sie ein merklicher Steuer Vorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen situation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Rechner
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer für Sie die beste Lösung bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe für Sie als Arbeitgeber, sofern nicht einer der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Dies kann z.B. sein:
Umschreibung des Leasingvertrages auf einen anderen Mitarbeiter
Der Arbeitgeber nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z.B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung des neuen Nutzers im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
Vorzeitiges, kostenneutrales Auflösen des Leasingvertrages
Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch den Arbeitgeber beantragt werden. Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Abwicklung.
Lease a Bike bietet Unternehmen in einigen Fällen eine vorzeitige, kostenneutrale Auflösung bestehender Einzel-Leasing-verträge an. Die Bedingungen hierfür sind in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich. Sie können uns gerne diesbezüglich kontaktieren.
Ein Nutzerwechsel ist grundsätzlich während der Vertragslaufzeit möglich. Gründe hierfür sind in der Regel der Wegfall der Entgeltfortzahlung des Mitarbeitenden wie z.B. Austritt aus dem Unternehmen.
Gerne helfen wir Ihnen hier im konkreten Fall weiter, sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt
Nein, Bike-Leasing mit Lease a Bike ist für Unternehmen nicht nur kostenneutral, sondern sogar kosteneffizient. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sparen Sie sogar! Es senken sich Lohnnebenkosten wie Kommunalsteuer, DB und DZ.
Im Gegensatz zu anderen Anbietern verlangt Lease a Bike keine Servicepauschalen pro geleastem Fahrrad, und auch keine Servicepauschale für die Nutzung unserer Plattform- diese sind oft versteckte Kosten!
In Österreich ist pro Leasingvertrag eine Rechtsgeschäftsgebühr zu bezahlen.
Die Gebühr beträgt grundsätzlich 1% vom Wert der vereinbarten Gegenleistung.
Bei Lease a Bike müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen - wir kümmern uns darum, es ist bereits in unserem Preis enthalten.